Sachverständige

für Gefährdungsanalysen bei Legionellen 

§ 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)


Gefährdungsanalysen nach § 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung für Trinkwasser-Installationen mit bundesweiten Leistungen 

Unsere VDI / DVQST- zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene erstellen für Sie bundesweit hochwertige sowie rechtssichere Gefährdungsanalysen (Risikoabschätzungen) für Trinkwasser-Installationen nach  § 51, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung und den UBA-Empfehlungen.


Gefährdungsanalyse bei einer Legionellen-Kontamination im Trinkwasser 


Wird bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml für den mikrobiologischen Indikatorparameter Legionellen (Legionella spec.) erreicht oder überschritten, so hat der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß  § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung  unverzüglich eine Gefährdungsanalyse ( Risikoabschätzung) für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasser-Installation durchzuführen.

Neben der Erstellung der Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) in Form eines Gutachtens sind im Rahmen einer Ortsbesichtigung weitere Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für die Legionellenbefall  durchzuführen und der Schutz der Verbraucher des Trinkwassers vorzusehen. 

Legionellen im Trinkwasser? Wir erstellen Gefährdungsanalysen bundesweit nach § 51 (1) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 

Zur Ursachenklärung und Beseitigung eines Legionellenbefalls im Trinkwasser von Gebäuden und auf Grundstücken erstellen unsere VDI / DVQST - zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene (TWH) rechtssichere Gefährdungsanalysen (Risikoabschätzungen) nach  § 51, Abs.1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) für Trinkwasser-Installationen im gesamten Bundesgebiet. 

Unsere erfahrenen Sachverständige für Trinkwasserhygiene erstellen auch in Ihrer Region Gefährdungsanalysen (Risikoabschätzungen) Trinkwasser-Installationen nach einem Legionellenbefall im Trinkwasser gemäß  § 51, Abs, 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV). 

Nutzen Sie eine zeitnahe Ortsbegehung mit kostengünstiger Anfahrt. Wir sind auch in Ihrer Nähe vertreten. 


Bundesweite Hotline:  0800 - 000 - 5704 

(Anruf kostenfrei)

Telefon:  0170 - 993 26 22 

 

Unsere Kontaktdaten

ACUDES Sachverständigenbüro
für Trinkwasserhygiene

Zentrale Geschäftsstelle
Bibliser Straße 14
D- 64653 Lorsch 

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Fax        :   06251 - 94 54 994 

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Mobil    :   0170 - 993 26 22

(Rufnummer für bundesweite Anfragen)

E Mail  :   [email protected]

Web     :   www.gefährdungsanalyse-legionellen.de 


Kontaktformular

Unter dem nachfolgenden Kontaktformular können Sie uns eine Anfrage zu einer Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) Ihrer Trinkwasser-Installation übermitteln. Vielen Dank!

Sicheres Trinkwasser! 

 

Erfahren Sie über unser kostenfreies E-Book mehr zu unseren Leistungen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene.