Gefährdungsanalyse Legionellen
Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) bei Legionellen in Trinkwasser-Installationen nach § 51, Abs. 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Deutschlandweit - unabhängig - zertifiziert
Gefährdungsanalyse
Definition: Risikoabschätzung nach aktueller Trinkwasserverordnung
Wird in einer Trinkwasser-Installation der in Anlage 3, Teil II der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgeführte technische Maßnahmenwert für den mikrobiellen Parameter Legionellen (Legionella spec.) mit einem Wert von 100 KBE/100 ml in einer Trinkwasseruntersuchung erreicht oder überschritten, so hat der Betreiber unverzüglich eine Gefährdungsanalyse ( Risikoabschätzung) für die betroffene Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu erstellen.
Neben der Erstellung einer Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) in Form eines Gutachtens sind unverzüglich Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für den Legionellenbefall sowie weitergehende Untersuchungen auf Legionellen nach dem Arbeitsblatt DVGW W551 durchzuführen.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung?
Der Begriff "Gefährdungsanalyse" in der alten Fassung der Trinkwasserverordnung nach § 16, Abs. 7 TrinkwV wurde mit der Einführung der aktuellen Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 durch die "Risikoabschätzung" nach § 51, Abs. 1 TrinkwV ersetzt.
Der Begriff "Gefährdungsanalyse" tritt in der aktuellen Trinkwasserverordnung nicht mehr auf, wird aber umgangssprachlich noch verwendet.
Inhaltlich hat sich bei der Umsetzung der neuen Risikoabschätzung gegenüber der bisherigen Gefährdungsanalyse jedoch formal keine Veränderung ergeben.
Die Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) für Trinkwasser-Installationen nach § 51, Abs.1 Trinkwasserverordnung hat unter folgenden Anforderungen zu erfolgen:
Die Risikoabschätzung ( Gefährdungsanalyse) ist unter Beachtung der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Empfehlung des Umweltbundesamts "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen" schriftlich durchzuführen.
Die Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) der Trinkwasseranlage ist unverzüglich durch einen qualifizierten Sachverständigen in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erbringen.
Zur Durchführung der Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) muss eine Ortsbesichtigung der betroffenen Trinkwasseranlage erfolgen.
Der Betreiber hat die Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung grundsätzlich immer zu erbringen, unabhängig von einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt oder den Ergebnissen mikrobiologischer Nachuntersuchungen.
Da im Rahmen der Durchführung einer Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) auf Legionellen gemäß § 51, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung unter anderen alle möglichen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit aufgeführt und bewertet werden müssen, sollte der Sachverständige der Gefährdungsanalyse auch über ein fundiertes Wissen zu den mikrobiologischen Prozessen in Trinkwassersystemen sowie zu den hieraus möglicherweise resultierenden Infektionsgefahren verfügen.
Bundesweite Erstellung von Gefährdungsanalysen bei Legionellen in Trinkwasser-Installationen
Zur Ursachenklärung und Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen unsere VDI / DVQST - zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene bundesweit individuelle sowie rechtssichere Gefährdungsanalysen (Risikoabschätzungen) in Bezug auf Legionellen im Trinkwasser gemäß § 51, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2012).
Was zeichnen unsere Gefährdungsanalysen aus?
Unser Team
Ortsbesichtigung und hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation durch einen VDI / DVQST- zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene mit Zertifikat VDI 6023-1 Kategorie A (geschult nach VDI-MT 6023-4).
Zeitnahe Erstellung von Gefährdungsanalysen durch qualifizierte sowie unabhängige Sachverständige für Trinkwasserhygiene.
Unsere Gefährdungsanalysen
Erstellung hochwertiger und rechtssicherer Gefährdungsanalysen (Risikoabschätzungen) in Form eines schriftlichen Gutachtens nach den Prüfkriterien aus der Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA-Empfehlung 2012) und dem Regelwerk VDI/BTGA/ZSVHK 6023- Blatt 2.
Erfüllung der Anforderungen des Gesundheitsamts und 100 % garantierte Anerkennung der Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) bei allen Gesundheitsämtern.
Besondere Leistungen inklusive
Festlegung von Probenahmestellen für erforderliche weitergehende Untersuchungen auf Legionellen im Rahmen der Risikoabschätzung.
Bewertung von mikrobiologischen und chemischen Hygienerisiken für die menschliche Gesundheit.
Besondere Qualifikationen zur Durchführung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen:
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu einer Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) für Trinkwasser-Installationen aufgrund eines Legionellenbefalls im Trinkwasser wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Unter den nachfolgenden Kontaktdaten beraten wir Sie kompetent und kostenfrei zu unseren bundesweiten Leistungen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene.
Unsere Kontaktdaten
ACUDES Sachverständigenbüro
für Trinkwasserhygiene
Zentrale Geschäftsstelle
Bibliser Straße 14
D- 64653 Lorsch
Telefon : 06251 - 853 44 66
(Zentrale Geschäftsstelle)
Fax : 06251 - 94 54 994
Bundesweite Hotline: 0800 - 000 - 5704
(Anruf kostenfrei)
Mobil : 0170 - 993 26 22
(Rufnummer für bundesweite Anfragen)
E Mail : [email protected]
Web : www.gefährdungsanalyse-legionellen.de
Bundesweite Hotline: 0800 - 000 - 5704
(Anruf kostenfrei)
Telefon: 0170 - 993 26 22
Kontaktformular
Unter dem nachfolgenden Kontaktformular können Sie uns eine Anfrage zu einer Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) Ihrer Trinkwasser-Installation übermitteln. Vielen Dank!
Sicheres Trinkwasser!
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VDI/DVQST zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene -
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Das Zeichen für Sachverstand - wird durch das Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) an hochqualifizierte Sachverständige vergeben